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Mietvertragsvorlage (Vorschau)

Mitteilung über vorgesehene Modernisierungsmaßnahmen (Formblatt 20)

Absender

Anschrift

Ankündigung von vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen in Ihrer Wohnung/am Anwesen gem. § 555 c BGB

Maßnahmen duchzuführen.

Im Einzelnen handelt es sich um die folgende Maßnahmen Konkrete Angaben über Art und Umfang der Maßnahmen sind notwendig.

begonnen.

beendet sein.

Nach vorliegenden Kostenangeboten wird der auf Ihre Wohnung entfallende Gesamtaufwand

betragen.

Die zu erwartende Mieterhöhung gem. § 559 BGB beträgt:

8% aus dem Gesamtaufwand = jährlich, somit monatlich (§ 559 BGB).

Die voraussichtlich künftigen Betriebskosten betragen monatlich

Die zu erwartende Mieterhöhung im vereinfachten Verfahren gem. § 559c BGB beträgt:

Gesamtaufwand für Ihre Wohnung (maximal € 10.000,00), abzüglich 30% (Pauschale für Erhaltungsmaßnahmen) =

8% aus dem Gesamtaufwand = jährlich, somit monatlich

Für die Mieterhöhung sowohl im normalen Verfahren (§ 559 BGB) als auch im vereinfachten Verfahren (§ 559c BGB) gilt:

Gemäß §555c Absatz 2 i.V.m. § 555 d Absatz 3 Satz 1 BGB werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie Härtegründe, die für Sie, Ihre Familie oder andere Angehörige Ihres Haushalts bestehen, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen sowohl des Vermieters als auch anderer Mieter in dem Gebäude sowie Belangen der Energieeinsparung und des Klimaschutzes nicht zu rechtfertigen sind, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, in Textform mitzuteilen haben.

Für die Mieterhöhung im normalen Verfahren gilt zusätzlich:

Härtegründe, die gegen die Mieterhöhung bestehen, sind ebenfalls innerhalb dieser Frist in Textform mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift(en)

Kenntnis genommen und einverstanden.