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Mietvertragsvorlage (Vorschau)

Musterbrief Abrechnung Betriebskostenvorausz. bei gewerbl. Vermietung (Formblatt 19a)

Absender

Anschrift




Abrechnung über die Vorauszahlungen für Betriebskosten bei gewerblicher Vermietung

gemäß § 556 Abs. 3 BGB ist über die mietvertragsgemäß von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen auf die Betriebskosten jährlich abzurechnen.

Die auf Ihre Mieträume entfallenden anteiligen Betriebskosten für den Zeitraum errechnen sich wie folgt:

Allgemeine Angaben zum Objekt:



Stück

Betriebskosten der Mieträume, auf welche Abschlagszahlungen geleistet wurden:

Kosten im gesamten Jahreszeitraum: EUR

Umlageschlüssel (z.B. m², Miteigen- tumsanteile, Anzahl d. Geschäftsräume / Wohnungen):

anteilige Kosten / Jahr:
EUR

1a) Grundsteuer des Teileigentums gem. Bescheid

b) Grundsteuer b. Mietshaus

2) Wasserversorgung

3) Entwässerung

• Schmutzwasser

• Niederschlagswasser

4) Aufzug

5) Straßen- u. Gehwegreinigung

• gemeindlich

• privat

6) Müllbeseitigung

7) Gebäudereinigung u. Ungezieferbekämpfung

8) Gartenpflege

9) Allgemeinbeleuchtung

10) Kaminkehrerreinigung (falls nicht in Heizkosten enthalten)

11a) Gebäudehaftpflichtversicherung (u.a. auch für Aufzug, Öl tank)

11b) Gebäudesachversicherungen (insb. gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherung)

12) Hausmeister (nur echte Hausmeistertätigkeiten)

13) Gemeinschaftsantenne/Breitbandnetz-Verteilanlage/Satellitenanlage

14) Einrichtung der Wäschepflege

15) Sonstige Betriebskosten (soweit vertraglich ausdrücklich vereinbart)


Zwischensumme

EUR

Hiervon entfällt auf den Abrechnungszeitraum

Monaten/12 Monaten

EUR

Heizungs- und Warmwasserkosten im Abrechnungszeitraum gem. anliegender Heizkostenabrechnung

EUR

Summe der Betriebskosten Ihrer Mieträume

EUR

Hierauf haben Sie Abschlagszahlungen in Höhe von netto geleistet.

EUR

Es errechnet sich eine von netto

EUR

zuzüglich % Mehrwertsteuer

EUR

Es errechnet sich eine von brutto

EUR

Das Guthaben wird Ihnen erstattet.

Die Nachzahlung bitten wir bei der nächsten Mietzahlung zusätzlich zu entrichten.

Die Abrechnungsbelege können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen