gemäß § 556 Abs. 3 BGB ist über die mietvertragsgemäß von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen auf die Betriebskosten jährlich abzurechnen.
Das Guthaben wird Ihnen erstattet.
Die Nachzahlung bitten wir bei der nächsten Mietzahlung zusätzlich zu entrichten.
Die Abrechnungsbelege können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.