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Mietvertragsvorlage (Vorschau)

Musterbrief Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (Formblatt 17)

Absender

Anschrift

Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

gem. § 558 BGB kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Mieterhöhungen wegen Modernisierungsmaßnahmen (§ 559 BGB) sowie gestiegenen Betriebskosten (§ 560 BGB) werden nicht berücksichtigt. Die Miete darf sich innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 BGB abgesehen, nicht um mehr als 20 % erhöhen.

Die Kappungsgrenze beträgt in bestimmten Gebieten 15 % (z.B. im Stadtgebiet München seit 15.05.2013). Die Kappungsgrenze gilt nicht, wenn eine Verpflichtung des Mieters zur Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe wegen des Wegfalls der öffentlichen Bindung erloschen ist und soweit die Erhöhung den Betrag der zuletzt zu entrichtenden Fehlbelegungsabgabe nicht übersteigt.

Die Wohnung ist im Jahre fertiggestellt worden.

Ihre Miete ist, von Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 BGB abgesehen, in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit mindestens 15 Monaten unverändert. Die Erhöhungsbegrenzung, falls erforderlich, ist eingehalten. Die übrigen Voraussetzungen sind erfüllt, wie Sie den Merkmalen der umseitig aufgeführten Wohnungen, die mit Ihrer Wohnung vergleichbar sind */der anliegenden Berechnung der Miete nach dem Mietspiegel der entnehmen können.

deshalb um Zustimmung zur Erhöhung Ihrer Miete bis spätestens zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang dieses Verlangens

pro qm Wohnfläche x qm Wohnfläche

= €

zuzüglich Betriebskosten –

 

Dieser Betrag entspricht einer von € pro qm Wohnfläche

 

zuzüglich Kosten für Sammelheizung und Warmwasser

zuzüglich Kosten für Garage / Stellplatz

Neue Gesamtmiete

= €

Nach erteilter Zustimmung ist die neue Gesamtmiete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang dieses Erhöhungsverlangens zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift(en)

Anlage: Berechnung der Miete nach dem Mietspiegel

(Nur erforderlich, wenn ein qualifizierter Mietspiegel der Stadt/Gemeinde im Sinne des § 558 d BGB vorliegt und dieser Mietspiegel Angaben für die Wohnung enthält.)

Die Anlage ist wesentlicher Bestandteil des Mieterhöhungsverlangens

 

VERGLEICHSWOHNUNGEN

 

1. Wohnung

2. Wohnung

3. Wohnung

Gemeinde

Straße/Platz

Haus-Nr., Stockwerk, links, rechts, mitte

Etagenwohnung, Mansarde

Vorder-, Seiten-, Rückgebäude,

Einfamilien-, Zweifamilien-,

Reihenhaus, Doppelhaushälfte

Baujahr

Bauzustand

Zahl der Haupt- und Nebenräume

z.B. 2 Zi, Kü, Ka, Bad, WC, Balkon

Ausstattung

Bad, Sammelheizung, Lift

Wohnfläche

Bruttokaltmiete (= Gesamtmiete ohne Kosten für Sammelheizung, Warmwasser, Garage/Stellplatz)

Nettomiete (= Miete ohne Kosten für Sammelheizung/Warmwasser sowie ohne Betriebskosten und ohne Miete für Garage/Stellplatz)

€ pro qm - Wohnfläche

[Fortsetzung]

 

Gemeinde

Straße/Platz

Haus-Nr., Stockwerk, links, rechts, mitte

Etagenwohnung, Mansarde

Vorder-, Seiten-, Rückgebäude,

Einfamilien-, Zweifamilien-,

Reihenhaus, Doppelhaushälfte

Baujahr

Bauzustand

Zahl der Haupt- und Nebenräume

z.B. 2 Zi, Kü, Ka, Bad, WC, Balkon

Ausstattung

Bad, Sammelheizung, Lift

Wohnfläche

Bruttokaltmiete (= Gesamtmiete ohne Kosten für Sammelheizung, Warmwasser, Garage/Stellplatz)

Nettomiete (= Miete ohne Kosten für Sammelheizung/Warmwasser sowie ohne Betriebskosten und ohne Miete für Garage/Stellplatz)

€ pro qm - Wohnfläche

SAMMELHEIZUNG ist eine zentral versorgte Heizung, z.B. Zentralheizung, Etagenheizung, an ein Versorgungsnetz angeschlossene Gas-Einzelöfen, Elektroheizung, zentral versorgte Ölofenheizung.

KEINE SAMMELHEIZUNG sind jedoch einzeln versorgte Heizöfen, z.B. Kohleöfen, Öleinzelöfen.

BETRIEBSKOSTEN sind: Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Lift, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Kaminkehrer, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hausmeister, Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabel, maschinelle Wascheinrichtung, sonstige Betriebskosten.